Am 1. Januar 2021 trat das Gesetz Wet homologatie onderhands akkoord ("WHOA") (Gesetz zur Anerkennung von privaten Vergleichen) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern, indem Gläubigern ein privater (Zwangs-)Vergleich angeboten wird.
Das WHOA Gesetz ermöglicht es, den Gläubigern eines Unternehmens einen Zwangsvergleich aufzuerlegen, auch wenn diese die Zusammenarbeit verweigern. Der Schuldner muss sich dabei in einer Situation befinden, in der er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Schulden zu bezahlen. In dieser Situation einer drohenden Insolvenz kann sowohl den Gläubigern als auch den Gesellschaftern ein Vergleich angeboten werden.
In den Niederlanden war es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nahezu unmöglich, einen Gläubiger oder eine Gruppe von Gläubigern zu zwingen, einen Vergleich außerhalb des Konkurses zu akzeptieren. Ein Schuldner musste tatsächlich alle seine Gläubiger zum Mitwirken bewegen, um eine effektive Restrukturierung/Sanierung durchführen zu können. Die Praxis zeigt, dass dies fast unmöglich ist, was viele Unternehmen unnötig in den Konkurs treibt.
Das WHOA Gesetz ermöglicht es, dass ein privater Vergleich vom Gericht außerhalb des Konkursverfahrens anerkannt (homologiert) wird, wodurch er verbindlich wird für alle Gläubiger, einschließlich derer, die sich gegen den Vergleich ausgesprochen haben.
Das WHOA-Gesetz wurde von verschiedenen Interessengruppen kritisiert, da es vor allem für große Gläubiger, wie z.B. Banken, attraktiv sei; kleine Gläubiger aus dem Mittelstand und Selbstständige würden dabei benachteiligt, da es kleinere Unternehmen im Durchschnitt härter trifft, wenn ihre Forderung nicht vollständig beglichen wird.
In Reaktion auf diese Kritik wurde das Gesetz im vergangenen Jahr auf Initiative einiger politischer Parteien geändert: Die erste Änderung zielt darauf ab, die Position von kleinen Unternehmen (diese werden im Gesetz näher definiert) besser zu schützen, indem diese mindestens 20 % ihrer Forderung erhalten müssen (es sei denn, es gibt zwingende Gründe für eine niedrigere Zahlung).
Die zweite Änderung betrifft eine Einschränkung der Ansprüche von Gläubigern mit einem Hypothek- oder Pfandrecht, die normalerweise eine vorrangige Position haben; diese vorrangige Position gilt nun nur bis zu dem Betrag, den die Gläubiger mit einem Pfandrecht oder einer Hypothek in einer Konkurssituation erhalten hätten.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den gravierenden Folgen für viele Unternehmen wurde auf eine schnelle Einführung des Gesetzes bestanden. Es wird sich zeigen müssen, ob das neue Gesetz den gewünschten Effekt hat und helfen wird, Insolvenzen zu verhindern.
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