Provinzanmeldung

Möchte ein Unternehmen in einer kanadischen Provinz geschäftlich aktiv werden, benötigt es in vielen Fällen eine gesonderte Lizenz oder Anmeldung. Die AHK Kanada berät Ihr Unternehmen zu den jeweiligen Erfordernissen und führt die administrativen Schritte für Sie durch.

Wir beschaffen alle Lizenzen und melden sie an

  • Prüfung, ob eine Lizenz bzw. Registrierung in einer Provinz notwendig ist und in welchem Umfang
  • Prüfung und Reservierung von Handelsnamen und Unternehmensbezeichnungen
  • Durchführung der Anmeldung oder Lizenzbeantragung nach den Vorschriften der jeweiligen Provinzen
  • Bereitstellung einer Anschrift oder eines Vertreters in der jeweiligen Provinz (soweit erforderlich)

Hinweise zu Provinzanmeldungen

Extra Provincial Licence

Nicht in Kanada gegründete Unternehmen benötigen oftmals zur Geschäftstätigkeit eine spezielle Lizenz aus der jeweiligen Provinz. Hierbei muss die Existenz der Firma im Ausland, etwa in Deutschland, nachgewiesen werden.

Ferner muss der Name der Niederlassung in Kanada auf Konflikte mit lokalen Unternehmen geprüft und regelmäßig ein lokaler Agent bestellt werden.

Extra Provincial Registration

Auch kanadische Unternehmen müssen sich häufig zusätzlich in denjenigen Provinzen anmelden, in denen Sie nicht ihren Gründungssitz haben. Dies gilt auch für auf Bundesebene gegründete Gesellschaften, die an ihren verschiedenen Standorten anmeldepflichtig werden können.

Carrying on Business in Canada

Entscheidend für eine Lizenz- oder Anmeldepflicht ist regelmäßig, ob und inwieweit das Merkmal des sog. "carrying on business"erfüllt ist. Ob dieses in der jeweiligen Provinz erfüllt ist, kann sich etwa daraus ergeben, dass ein Büro eröffnet oder ein Mitarbeiter beschäftigt wird.

Bertiebsstättenproblematik

Das Merkmal des"carrying on business” ist eine Tatsachenfrage und hat auch eine steuerliche Dimension. Ist ein deutsches Unternehmen in Kanada ohne eigene kanadische Tochtergesellschaft aktiv, kann dies häufig zur Entstehung einer im Stammhaus unerkannten und dann oftmals ungewollten Betriebsstätte führen.

Als Konsequenz können Steuernachzahlungen im In- und Ausland drohen. Oftmals höher als Steuernachzahlungen sind aber nachträgliche Aufwendungen für die Ermittlung von Betriebsstättengewinnen, für Steuererklärungen sowie Rechts- und Steuerberatungskosten.

Risiken bei Verstößen gegen Lizenz- und Anmeldepflichten

Im Falle eines Verstoßes gegen Lizenz- oder Anmeldepflichten der Provinzen können, je nach Provinz, Grad des Verstoßes und Rechtsform des Unternehmens, empfindliche Strafen drohen.

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