Steuerliche Anmeldung & Betreuung
Um Geschäfte in Kanada machen zu können benötigen Sie oft eine Registrierung bei der Steuerbehörde. Jedoch können sich Deutsche Unternehmen registrieren ohne ansässig in Kanada zu sein
Allerdings wird eine umfassende Steuerliche Beratung und Betreuung dringend Deutschen Unternehmen angeragten, die geschäftlichen Tätigkeiten in Kanada nachgehen.
Die AHK Kanada ist Ihr Dienstleister für die
- Beantragung von Steuernummern (business number) bei der kanadischen Bundesfinanzbehörde Canada Revenue Agency (CRA) bzw. bei den Finanzbehörden der Provinzen
- Eröffnung für den Geschäftsbetrieb erforderlicher Unterkonten
- Erfüllung der gesetzlichen Melde-und Berichtspflichten an die Finanzbehörden
- Bereitstellung grundlegender Informationen zur Steuerbarkeit von Leistungen, zur Bundesmehrwertsteuer (sog. GST/HST) sowie zu Steuern der Provinzen
Die AHK Kanada bietet keine Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung an und führt keine Jahresabschlüsse durch. Hierfür verweisen wir Sie gerne an kompetente lokale Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Unser steuerlicher Beratungsservice umfasst folgende Dienstleistungen
Information
Informationen über das deutsch-kanadische Steuerabkommen (zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) und über die steuerlichen Auswirkungen einer Betriebsstätte in Kanada.
Freistellungsanträge
- Regulation 105 Waiver Application (bzgl. Quellensteuer auf in Kanada entfallende Serviceleistungen)
- Regulation 102 Waiver Application (bzgl. kanadischer Lohnsteuer auf in Kanada entfallende Arbeitslöhne)
- Form RC473, Application for Non-Resident Employer Certification (Antrag auf eine nicht in Kanada ansässige Arbeitgeber-Zertifizierung)
Steuererklärungen
- T1: Erstellung von persönlichen Einkommensteuererklärungen für nicht in Kanada ansässige Einzelpersonen
- T2: Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen für nicht in Kanada ansässige Unternehmen
- GST/HST - Unterstützung bei Abgabe/ Abführung der kanadischen Umsatzsteuer
Kommunikation
Kommunikation mit der kanadischen Finanzbehörde CRA (Canada Revenue Agency)
Die Steuern in Kanada
Business Number and Unterkonten
Die kanadische Business Number (BN) ist eine Steuernummer, die die eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im steuerlichen Sinne ermöglicht. Unter der Business Nummer können verschiedene Unterkonten, sogenannte"program accounts", aktiviert werden, z.B.:
- GST/HST: Das GST/HST Unterkonto ist in etwa mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vergleichbar. Ist dieses Unterkonto aktiviert, kann die Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen und gezahlte Umsatzsteuer im Rahmen eines Vorsteuerabzugs erstattet werden. Eine Aktivierung kann freiwillig, oder auf Grund einer Registrierungspflicht erfolgen. Eine solche Pflicht besteht in der Regel, wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden und im umsatzsteuerrechtlichen Sinne die Voraussetzungen des "carrying on business“ vorliegen.
- Payroll: Werden Mitarbeiter in Kanada beschäftigt, müssen Steuern und Abgaben abgeführt werden. Hierfür ist die Aktivierung des Unterkontos "payroll“ bei der CRA erforderlich. Bei Arbeitnehmern aus Quebec sind entsprechende Anmeldungen bei der Provinzfinanzverwaltung Revenu Québec durchzuführen.
- Import/Export: Aus Sicht exportierender Unternehmen aus Deutschland ist es einfacher, wenn der kanadische Kunde oder ein Importeur als sog. "importer of records“ auftritt und die Verzollung durchführt. In der Praxis wird jedoch häufig das Gegenteil erwartet. In diesem Fall kann das deutsche Unternehmen sich selbst bei der Bundesfinanzbehörde CRA anmelden, das "import/export“ Unterkonto aktivieren und die Verzollung selbst verantworten.
Umsatzsteuer in Kanada
In Kanada ist die Umsatzsteuer grundsätzlich auf Bundes- wie Provinzebene abzuführen. Sie umfasst die bundesweite Umsatzsteuer GST (Goods and Services Tax) sowie ggf. weitere Steuern auf Provinzebene.
In vielen Provinzen existiert eine sogenannte Harmonized Sales Tax (HST), so dass Bundes- und Provinzsteuern gemeinsam berechnet, ausgewiesen und abgeführt werden können. Einige Provinzen nehmen jedoch nicht an diesem System der Harmonisierung teil. (z.b. Quebec)
Unter Umständen werden damit Registrierungen bei den jeweiligen Steuerbehörden der Provinzen nötig (z.B. taxe de vente du Québec (TVQ) / Quebec Sales Tax (QST), Manitoba Retail Sales Tax (RST), British Columbia Provincial Sales Tax (PST), etc.).
Grenzüberschreitender Warenverkehr
Im Warenverkehr gilt das aus der EU bekannte Reverse Charge Verfahren grundsätzlich nicht. Der die Verzollung durchführende „importer of records“ hat die GST/HST tatsächlich zu entrichten.
Ist ein kanadisches Unternehmen der „importer of records“, stellt das exportierende deutsche Unternehmen eine Nettorechnung und ist nicht in die weitere GST/HST-Abwicklung involviert.
Ist das deutsche Unternehmen selbst der „importer of records“, hat es die GST/HST zu entrichten, kann aber bei entsprechender Aktivierung der Steuerkonten einen Vorsteuerabzug geltend machen.
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleitungen
Grundsätzlich sind Dienstleistungen deutscher Unternehmen, die in Kanada erbracht werden, dort steuerbar, wo das leistungsempfangende Unternehmen seinen Sitz hat, mithin in Kanada. Ist das deutsche Unternehmen in Kanada nicht umsatzsteuerlich gemeldet, wird in vielen Fällen eine Quellensteuer (withholding tax) in Höhe von 15% auf die Dienstleistung direkt beim kanadischen Auftraggeber erhoben. Dabei kann es vorkommen, dass das kanadische Unternehmen die Rechnung des deutschen Unternehmens unvermittelt "kürzt“.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine spezielle Steuererklärung eingereicht werden, um die kanadische Quellensteuer zurückzuerhalten. Hierfür sind eine steuerliche Anmeldung des deutschen Unternehmens und die Erteilung einer Business Number erforderlich.
Es gibt auch die Möglichkeit, vorab eine Befreiung zu beantragen (sog. waiver). Das Verfahren muss vor Beginn der Tätigkeiten in Kanada eingeleitet werden, idealerweise mit mehreren Wochen oder gar Monaten Vorlaufzeit, und ist vergleichsweise aufwändig. Da das Verfahren unter Hinzuziehung von steuerlicher Beratung auch vergleichsweise kostspielig ist, lohnt es sich nur bei umfangreichen Aufträgen.
Anmeldung ausländischer Unternehmen und Dienstleistungen
Die Anmeldung bei den Finanzbehörden steht grundsätzlich auch Unternehmen mit Sitz in Deutschland offen. Auf Grund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Kanada bestehen hinsichtlich der Höhe der Besteuerung in den meisten Fällen keine nennenswerten Unterschiede.
Die Behandlung eines Unternehmens als "Steuerausländer“ kann aber praktische Nachteile haben. Bei der Anmeldung eines ausländischen Unternehmens ist mit einer Bearbeitungszeit von vielen Wochen zu rechnen und in vielen Fällen ist, abhängig vom Umsatz, eine Sicherheitsleistung von mehreren tausend Dollar für potentielle Steuerschulden beim Finanzamt zu hinterlegen.
Fiskalvertretung
In Kanada ist die Bestellung eines Fiskalvertreters nicht zwingend erforderlich. Ist eine steuerliche Anmeldung erfolgt, besteht aber die Pflicht unterjährige Meldungen an die Finanzämter vorzunehmen und bestimmten Berichtspflichten nachzukommen.
Hierfür empfiehlt es sich einen Dienstleister, in der Regel einen Buchhalter oder Steuerberater, zu beauftragen.
Firmengründung
Es gibt zahlreiche rechtliche, steuerliche und praktische Gründe, die dafür sprechen, ein Unternehmen in Kanada zu gründen. Wir beraten Sie zu Fragen rund um die Firmengründung in Kanada und setzen das Vorhaben unter Hinzuziehung lokaler Experten für Ihr Unternehmen um.
Unser Firmengründungservice umfasst folgende Dientleistungen
- Überblick über die Unternehmensstrukturen in Kanada, einschließlich der Gründungsoptionen auf Bundes- und/oder Provinzebene
- Durchführung der Gesellschaftsgründung in Zusammenarbeit mit kanadischen Anwälten
- Steuerliche Registrierung bei den zuständigen kanadischen Behörden
- Registrierung Ihres Unternehmens bei den kanadischen Provinzregierungen
- Bereitstellung eines eingetragenen Firmensitzes in der von Ihnen gewünschten Provinz oder dem von Ihnen gewünschten Territorium
Hinweise zur Unternehmensgründung in Kanada
Einfacher Prozess
Die Gründung eines Unternehmens in Kanada ist einfach und kann innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen werden. Die Kosten sind relativ gering, und für den Vorgang müssen Sie sich nicht in Kanada aufhalten.
Steuerliche Vorteile
Als kanadische Körperschaft wird Ihr Unternehmen wie ein ansässiger Steuerzahler behandelt. Dies schafft transparente Buchhaltungs- und Steuerbedingungen und vermeidet Kautionen bei den Steuerbehörden.
Vereinfachung im Rechts- und Geschäftsverkehr
Kanadische Unternehmen profitieren regelmäßig von erheblichen Vereinfachungen bei rechtlichen und geschäftlichen Transaktionen wie dem Abschluss von Versicherungspolicen, der Eröffnung von Bankkonten und der Finanzberichterstattung.
Zudem sprechen Imagegründe, insbesondere gegenüber potentiellen öffentlichen Auftraggebern aus Kanada, für eine Gesellschaftsgründung.
Haftungsbeschränkung
Anders als die Anmeldung einer Zweigniederlassung bietet eine eigene kanadische Gesellschaft regelmäßig die Möglichkeit umfangreicher Haftungsbeschränkungen.
Virtuelles Büro
Deutsche Unternehmen, die nicht mit einer eigenen Niederlassung oder Gesellschaft in Kanada vertreten sind, aber Geschäftsbeziehungen zu kanadischen Unternehmen planen oder bereits unterhalten, benötigen häufig eine kanadische Geschäftsadresse. Die AHK Kanada stellt Ihnen eine kanadische Geschäftsadresse zur Verfügung, um die Anforderungen der kanadischen Behörden zu erfüllen oder um mit kanadischen Kunden in Kontakt zu treten.
Unser Virtuelles Büro umfasst folgende Dienstleistungen
- Eine Geschäftsadresse in der Innenstadt von Toronto in bester Lage
- Einrichtung einer kanadischen Telefonnummer, unter der erfahrene Mitarbeiter während der kanadischen Geschäftszeiten eingehende Anrufe in Ihrem Namen entgegennehmen.
- Die Weiterleitung eingehender Korrespondenz
- Einrichtung einer kanadischen .ca Internetdomäne mit E-Mail-Adressen
- Die Nutzung unserer repräsentativen Konferenzräume mit modernster Kommunikations- und Präsentationstechnika
Ihr Virtuelle Büro in Kanada
Kanadische Präsenz
Erst eine eigene kanadische Geschäftsadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse geben Ihnen die im hiesigen Geschäftsleben so wichtige kanadische Identität.
Geringe Kosten
Neben einer geringen monatlichen Grundgebühr fallen nur Kosten für evtl. gesondert zu vereinbarende Zusatzleistungen an.
Gute Erreichbarkeit
Über das virtuelle Büro sind Sie für Ihre kanadischen Kunden zu geschäftsüblichen Zeiten von Mo - Fr (9.00 - 17.00 Uhr) erreichbar. Die Zeitdifferenz von 6 Stunden spielt keine Rolle mehr.
Provinziale Registrierung
Wenn Sie in einer kanadischen Provinz geschäftlich tätig werden wollen, benötigen Sie oft eine spezielle Lizenz oder Registrierung. Wir beraten Sie über die notwendigen Anforderungen und leitet die richtigen Verwaltungsschritte ein.
Unser Provinzannmeldungsservice umfasst folgende Dienstleistungen
- Prüfung, ob eine Lizenz bzw. Registrierung in einer Provinz notwendig ist und in welchem Umfang
- Prüfung und Reservierung von Handelsnamen und Unternehmensbezeichnungen
- Durchführung der Anmeldung oder Lizenzbeantragung nach den Vorschriften der jeweiligen Provinzen
- Bereitstellung einer Anschrift oder eines Vertreters in der jeweiligen Provinz (soweit erforderlich)
Hinweise zu Provinzanmeldungen
Extra Provincial Licence
Nicht in Kanada gegründete Unternehmen benötigen oftmals zur Geschäftstätigkeit eine spezielle Lizenz aus der jeweiligen Provinz. Hierbei muss die Existenz der Firma im Ausland, etwa in Deutschland, nachgewiesen werden.
Ferner muss der Name der Niederlassung in Kanada auf Konflikte mit lokalen Unternehmen geprüft und regelmäßig ein lokaler Agent bestellt werden.
Extra Provincial Registrierung
Auch kanadische Unternehmen müssen sich häufig zusätzlich in denjenigen Provinzen anmelden, in denen Sie nicht ihren Gründungssitz haben. Dies gilt auch für auf Bundesebene gegründete Gesellschaften, die an ihren verschiedenen Standorten anmeldepflichtig werden können.
Carrying on Business in Canada
Entscheidend für eine Lizenz- oder Anmeldepflicht ist regelmäßig, ob und inwieweit das Merkmal des sog. "carrying on business" erfüllt ist. Ob dieses in der jeweiligen Provinz erfüllt ist, kann sich etwa daraus ergeben, dass ein Büro eröffnet oder ein Mitarbeiter beschäftigt wird.
Betriebsstättenproblematik
Wenn ein deutsches Unternehmen in Kanada geschäftlich tätig ist, ohne eine eigene kanadische Gesellschaft gegründet zu haben, können seine Aktivitäten als die einer Betriebsstätte angesehen werden. Infolgedessen kann es zu Steuernachzahlungen im In- und Ausland kommen.
Risiken bei Verstößen gegen Lizenz- und Anmeldepflichten
Im Falle eines Verstoßes gegen Lizenz- oder Anmeldepflichten der Provinzen können, je nach Provinz, Grad des Verstoßes und Rechtsform des Unternehmens, empfindliche Strafen drohen.