Wirtschaftsrecht in den NL

Neues Gesetz bezüglich Verwaltung und Aufsicht juristischer Personen

20.04.2021

Zum 1. Juli 2021 tritt das niederländische Gesetz über die Verwaltung und Aufsicht von juristischen Personen (Wet bestuur en toezicht rechtspersonen - WBTR) in Kraft.

In groben Zügen enthält das Gesetz folgende Regelungen:

  • Aufsicht: Das neue Gesetz ermöglicht es allen juristischen Personen, einen Aufsichtsrat oder ein monistisches Verwaltungsmodell einzurichten.
  • Standard für Aufgabenerfüllung: Der bereits bestehende Standard für die Aufgabenerfüllung durch Geschäftsführer und aufsichtsführende Funktionäre einer BV oder NV wird für alle juristischen Personen angeglichen. Jeder Funktionär muss sich bei der Ausübung seiner Tätigkeiten nach den Interessen der juristischen Person und des mit ihr verbundenen Unternehmens oder der mit ihr verbundenen Organisation richten.
  • Haftung: Wenn die aufgrund der Funktion auferlegten Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, sind Funktionäre haftbar, in manchen Fällen sogar gesamtschuldnerisch.
  • Interessenkonflikt: Für alle juristischen Personen gelten zukünftig die gleichen Regeln für Interessenkonflikte wie bei der BV und NV. Wenn ein Funktionär ein direktes oder indirektes persönliches Interesse hat, das im Widerspruch zu den Interessen der juristischen Person und des mit ihr verbundenen Unternehmens oder der mit ihr verbundenen Organisation steht, darf er oder sie nicht an Beratungen und Beschlussfassungen teilnehmen.
  • Verhinderung und Abwesenheit: Die Satzung muss Bestimmungen enthalten, die die Verhinderung (z um Beispiel aufgrund von Suspendierung oder Langzeiterkrankung) oder Abwesenheit (beispielsweise aufgrund von Tod, Rücktritt oder Abberufung) von Funktionsträgern regeln.
  • Mehrfaches Stimmrecht: Wenn einem Funktionär mehr als eine Stimme gewährt wird, darf er trotzdem nie mehr Stimmen abgeben als die anderen Funktionäre zusammen. Er oder sie darf nicht die Möglichkeit erhalten, alle anderen Funktionäre zu überstimmen.
  • Entlassung von Funktionären einer Stiftung: Es wird leichter, schlecht funktionierende Amtsträger einer Stiftung zu entlassen.

Der Zweck der neuen Gesetzgebung ist es, die Qualität von Verwaltung und Aufsicht bei Vereinen, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Stiftungen zu verbessern um Missmanagement, unverantwortliche Finanzverwaltung und Amtsmissbrauch durch Funktionsträger zu bekämpfen. Darüber hinaus wird eine Vereinheitlichung der Regelungen für alle Rechtsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit bezweckt.

DNHK, Sonja van Sloten

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