Wirtschaftsrecht in den NL

Modernisierung der niederländischen Personengesellschaften

17.01.2020

Ein Gesetzentwurf soll die derzeit geltenden Regeln aus dem Jahr 1838 überarbeiten. Im Fokus steht unter anderem der Gläubigerschutz.

In den Niederlanden gibt es fast 250.000 Personengesellschaften – also Partnerschaften zwischen mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen, die sich zu einer bestimmten Art der Zusammenarbeit verpflichten. Vorteil einer Personengesellschaft ist, dass sie kostengünstig ohne allzu viele Formalitäten gegründet werden kann und dass die Partner oft einen Steuervorteil genießen. Nachteil einer Personengesellschaft ist, dass sie keine Rechtspersönlichkeit hat und daher über kein eigenständiges Vermögen verfügen kann. Die Gesellschafter haften auch privat für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

In den Niederlanden gibt es drei Arten von Personengesellschaften:

  • die vennootschap onder firma (vof) ( offene Handelsgesellschaft),
  • die commanditaire vennootschap (cv) (Kommanditgesellschaft)  und
  • die Maatschap (in etwa GbR).

Die Rechtsform einer Personengesellschaft ist besonders beliebt bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen, im Dienstleistungsbereich (Ärzte, Rechtsanwälte und Notare) und in der Landwirtschaft.

Die derzeitigen Gesetze und Vorschriften für Personengesellschaften sind jedoch zersplittert und veraltet (sie stammen aus dem Jahr 1838) und entsprechen in vielerlei Hinsicht nicht mehr den Bedürfnissen des modernen Unternehmers. So gibt es beispielsweise kaum Möglichkeiten für eine Unternehmensübertragung. Dies wird sich jedoch ändern; ein neuer Gesetzesvorschlag ist derzeit in Vorbereitung: der Gesetzentwurf zur Modernisierung der Personengesellschaften.

Mit dem Gesetzesentwurf will der Gesetzgeber die Theorie und Praxis in Einklang bringen, das Unternehmertum fördern sowie einen angemessenen Gläubigerschutz und Rechtssicherheit für den Handel bieten.

Wichtige Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung von Personengesellschaften sind, dass auch die Personengesellschaften Rechtspersönlichkeit erhalten und somit selbstständig am Rechtsverkehr teilnehmen können. Überdies wird der Ein- und Austritt von Partnern erleichtert. Des Weiteren wird der Unterschied zwischen der „maatschap“ und der „vof“ abgeschafft. 

Der Gesetzesentwurf befindet sich momentan noch in der Vorbereitungsphase; über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

DNHK, Donata Lex

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