Steuerliche Anmeldung in Kanada

Eine geschäftliche Tätigkeit in Kanada erfordert oftmals eine Anmeldung bei den Steuerbehörden. Grundsätzlich können sich auch Unternehmen aus Deutschland anmelden, ohne eine eigene Firma in Kanada zu gründen.

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Die AHK Kanada ist Ihr Dienstleister für die

  • Beantragung von Steuernummern (business number) bei der kanadischen Bundesfinanzbehörde Canada Revenue Agency (CRA) bzw. bei den Finanzbehörden der Provinzen
  • Eröffnung für den Geschäftsbetrieb erforderlicher Unterkonten
  • Erfüllung der gesetzlichen Melde-und Berichtspflichten an die Finanzbehörden
  • Bereitstellung grundlegender Informationen zur Steuerbarkeit von Leistungen, zur Bundesmehrwertsteuer (sog. GST/HST) sowie zu Steuern der Provinzen


Die AHK Kanada bietet keine Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung an und führt keine Jahresabschlüsse durch. Hierfür verweisen wir Sie gerne an kompetente lokale Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.  

Hinweise zu Steuern in Kanada:

Business Number und Unterkonten

Die kanadische Business Number (BN) ist eine Steuernummer, die die eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im steuerlichen Sinne ermöglicht. Unter der Business Nummer können verschiedene Unterkonten, sogenannte"program accounts", aktiviert werden, z.B.:

  • GST/HST: Das GST/HST Unterkonto ist in etwa mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vergleichbar. Ist dieses Unterkonto aktiviert, kann die Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen und gezahlte Umsatzsteuer im Rahmen eines Vorsteuerabzugs erstattet werden. Eine Aktivierung kann freiwillig, oder auf Grund einer Registrierungspflicht erfolgen. Eine solche Pflicht besteht in der Regel, wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden und im umsatzsteuerrechtlichen Sinne die Voraussetzungen des "carrying on business“ vorliegen.
  • Payroll: Werden Mitarbeiter in Kanada beschäftigt, müssen Steuern und Abgaben abgeführt werden. Hierfür ist die Aktivierung des Unterkontos "payroll“ bei der CRA erforderlich. Bei Arbeitnehmern aus Quebec sind entsprechende Anmeldungen bei der Provinzfinanzverwaltung Revenu Québec durchzuführen.
  • Import/Export: Aus Sicht exportierender Unternehmen aus Deutschland ist es einfacher, wenn der kanadische Kunde oder ein Importeur als sog. "importer of records“ auftritt und die Verzollung durchführt. In der Praxis wird jedoch häufig das Gegenteil erwartet. In diesem Fall kann das deutsche Unternehmen sich selbst bei der Bundesfinanzbehörde CRA anmelden, das "import/export“ Unterkonto aktivieren und die Verzollung selbst verantworten. 

Umsatzsteuer in Kanada

In Kanada ist die Umsatzsteuer grundsätzlich auf Bundes- wie Provinzebene abzuführen. Sie umfasst die bundesweite Umsatzsteuer GST (Goods and Services Tax) sowie ggf. weitere Steuern auf Provinzebene.

In vielen Provinzen existiert eine sogenannte Harmonized Sales Tax (HST), so dass Bundes- und Provinzsteuern gemeinsam berechnet, ausgewiesen und abgeführt werden können. Einige Provinzen nehmen jedoch nicht an diesem System der Harmonisierung teil. (z.b. Quebec)

Unter Umständen werden damit Registrierungen bei den jeweiligen Steuerbehörden der Provinzen nötig (z.B. taxe de vente du Québec (TVQ) / Quebec Sales Tax (QST), Manitoba Retail Sales Tax (RST), British Columbia Provincial Sales Tax (PST), etc.).

Grenzüberschreitender Warenverkehr

Im Warenverkehr gilt das aus der EU bekannte Reverse Charge Verfahren grundsätzlich nicht. Der die Verzollung durchführende „importer of records“ hat die GST/HST tatsächlich zu entrichten.

Ist ein kanadisches Unternehmen der „importer of records“, stellt das exportierende deutsche Unternehmen eine Nettorechnung und ist nicht in die weitere GST/HST-Abwicklung involviert.

Ist das deutsche Unternehmen selbst der „importer of records“, hat es die GST/HST zu entrichten, kann aber bei entsprechender Aktivierung der Steuerkonten einen Vorsteuerabzug geltend machen.

Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

Grundsätzlich sind Dienstleistungen deutscher Unternehmen, die in Kanada erbracht werden, dort steuerbar, wo das leistungsempfangende Unternehmen seinen Sitz hat, mithin in Kanada. Ist das deutsche Unternehmen in Kanada nicht umsatzsteuerlich gemeldet, wird in vielen Fällen eine Quellensteuer (withholding tax) in Höhe von 15% auf die Dienstleistung direkt beim kanadischen Auftraggeber erhoben. Dabei kann es vorkommen, dass das kanadische Unternehmen die Rechnung des deutschen Unternehmens unvermittelt "kürzt“.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine spezielle Steuererklärung eingereicht werden, um die kanadische Quellensteuer zurückzuerhalten. Hierfür sind eine steuerliche Anmeldung des deutschen Unternehmens und die Erteilung einer Business Number erforderlich.

Es gibt auch die Möglichkeit, vorab eine Befreiung zu beantragen (sog. waiver). Das Verfahren muss vor Beginn der Tätigkeiten in Kanada eingeleitet werden, idealerweise mit mehreren Wochen oder gar Monaten Vorlaufzeit, und ist vergleichsweise aufwändig. Da das Verfahren unter Hinzuziehung von steuerlicher Beratung auch vergleichsweise kostspielig ist, lohnt es sich nur bei umfangreichen Aufträgen.

Anmeldung ausländischer Unternehmen und Sicherheitsleistung

Die Anmeldung bei den Finanzbehörden steht grundsätzlich auch Unternehmen mit Sitz in Deutschland offen. Auf Grund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Kanada bestehen hinsichtlich der Höhe der Besteuerung in den meisten Fällen keine nennenswerten Unterschiede.

Die Behandlung eines Unternehmens als "Steuerausländer“ kann aber praktische Nachteile haben. Bei der Anmeldung eines ausländischen Unternehmens ist mit einer Bearbeitungszeit von vielen Wochen zu rechnen und in vielen Fällen ist, abhängig vom Umsatz, eine Sicherheitsleistung von mehreren tausend Dollar für potentielle Steuerschulden beim Finanzamt zu hinterlegen.

Fiskalvertretung

In Kanada ist die Bestellung eines Fiskalvertreters nicht zwingend erforderlich. Ist eine steuerliche Anmeldung erfolgt, besteht aber die Pflicht unterjährige Meldungen an die Finanzämter vorzunehmen und bestimmten Berichtspflichten nachzukommen.

Hierfür empfiehlt es sich einen Dienstleister, in der Regel einen Buchhalter oder Steuerberater, zu beauftragen.

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