Wirtschaftsrecht in den NL

Modernisierung der Personengesellschaften

21.09.2021

Zukünftig soll es in den Niederlanden einfacher werden, um eine Personengesellschaft zu gründen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Personengesellschaften (Wet Modernisering Personenvennootschappen) vereinfacht und verdeutlicht die Regelungen für diese Gesellschaftsform. Das Gesetz hätte eigentlich bereits zum 1. Januar 2021 verabschiedet werden sollen, befindet sich aber momentan noch in der Vorbereitungsphase.

In den Niederlanden gibt es drei Arten von Personengesellschaften:

  • die Vennootschap Onder Firma (VOF) (offene Handelsgesellschaft),
  • die Commanditaire Vennootschap (CV) (Kommanditgesellschaft) und
  • die maatschap (die ungefähr der GbR entspricht).

Im neuen Gesetz ist vorgesehen, dass die Zahl der Personengesellschaften von drei auf zwei reduziert wird. Zukünftig wird es nur noch die Kommanditgesellschaft und die „Vennootschap“ (Gesellschaft) geben. Bereits existierende Unternehmen müssen ihren Namen nicht ändern, aber die Unterschiede zwischen der „maatschap“ und der „VOF“ werden verschwinden.

Für die neue Rechtsform werden neue Regeln gelten. Gesellschaftern wird der Eintritt in eine bereits existierende Gesellschaft erleichtert. Außerdem soll das neue Gesetz dafür sorgen, dass Gesellschaften nicht mehr automatisch aufgelöst werden, wenn ein Gesellschafter ausscheidet oder stirbt. Durch diese Änderung der bestehenden Regelungen werden der Gesellschaft mehr Möglichkeiten für Wachstum und für eine etwaige Übertragung des Unternehmens geboten; die Gesellschaft wird dadurch anpassungsfähiger.

Im neuen Gesetz erhält die Gesellschaft außerdem eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass das Unternehmen selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen und Vermögenswerte und Schulden übernehmen kann.

Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, erhalten auch die bereits existierenden Personengesellschaften automatisch diese Rechtspersönlichkeit. In Bezug auf sonstige Angelegenheiten müssen die Gesellschafter allerdings selbst tätig werden. Die Übertragung von Eigentum auf die Gesellschaft zum Beispiel findet nicht automatisch statt; dafür müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem ist es ratsam, Gesellschaftsverträge überprüfen und gegebenenfalls an die neuen gesetzlichen Regelungen anpassen zu lassen.

DNHK, Sonja van Sloten

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