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Wirtschaft

Russland streicht einige Warenpositionen aus der Sanktionsliste

21.08.2014

Die bereits zuvor angekündigte partielle Aufhebung von russischen Sanktionen im Lebensmittelbereich wurde am 20. August 2014 per Beschluss der russischen Regierung Nr. 830 in Kraft gesetzt. Der genannte Beschluss ist auf der offiziellen Internetseite der russischen Regierung zu finden.

Zu den aktuell ausgenommenen Warenpositionen zählen:

 

  • laktosefreie Milch und laktosefreie Milchprodukte
  • Lachs- und Forellenfischbrut
  • Kartoffeln, Zwiebeln, Hybriden von Zuckermais und Erbsen zur Aussaat
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Vitamine und Mineralstoffe
  • Aromastoffe
  • Eiweißkonzentrate (pflanzlich und tierisch) und texturierte Eiweißstoffe
  • Lebensmittelzusatzstoffe [Lebensmittelzubereitungen]

Das ist auch ein Verdienst der intensiven Kommunikation und Korrespondenz der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) mit dem Ministerium für Industrie und Handel und der russischen Regierung. Am 14. August 2014 wandte sich die AHK mit einem Schreiben an das Ministerium mit der Bitte, eine Reihe von Warenpositionen von der Sanktionsliste zu nehmen. Das am 7. August 2014 eingeführte Einfuhrverbot für Lebensmittel sorgte für Unruhe bei ausländischen Investoren im russischen Lebensmittelbereich. Die Initiative der AHK fand große Unterstützung seitens zahlreicher Akteure in der Lebensmittelversorgungskette – Hersteller, Einzelhändler und Branchenverbände.

Die russische Regierung reagierte schnell und berücksichtigte beinahe alle Änderungsvorschläge der AHK hinsichtlich der Sanktionsliste. Die deutsche Übersetzung des Beschlusses Nr. 830 vom 20. August 2014 mit aktuellen Änderungen finden Sie hier.


Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Rechtsabteilung der AHK jederzeit zur Verfügung: Tel.: +7 (495) 234 49 53, E-Mail: ahk(at)russland-ahk.ru

 

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