Canada’s COVID-19 Emergency Response Benefit Plan
Unterstützung für Unternehmen
Die kanadische Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um Kanadiern und Unternehmen zu helfen, die durch den Ausbruch von COVID-19 in Not geraten sind. Die Deutsch-Kanadische Industrie- und Handelskammer bietet Ihrem Unternehmen Unterstützung bei der Suche nach dem richtigen Programm für Sie und Ihre Mitarbeiter an.
Work Sharing-Programm
Das Work-Sharing-Programm ist ein Konzept, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern helfen soll, Entlassungen zu vermeiden, wenn eine vorübergehende Verringerung des normalen Niveaus der Geschäftstätigkeit eintritt. Es ist eine Drei-Parteien-Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und Service Canada.
Der Arbeitgeber muss sich in einer Situation der vorübergehenden Reduzierung des normalen Niveaus der Geschäftstätigkeit befinden, die sich seiner Kontrolle entzieht, um sich für das Work Sharing-Programm zu qualifizieren.
Der Arbeitnehmer muss Anspruch auf Leistungen der Employment Insurance (EI) haben. Er muss dem reduzierten Arbeitsplan zustimmen und die verfügbare Arbeit über einen bestimmten Zeitraum teilen.
Service Canada zahlt in Abhängigkeit von dem regulären Einkommen bis zu 55 % des entgangenen Einkommens.
Die maximale Dauer des Work Sharing-Programms wurde von 38 auf 76 Wochen verlängert und die obligatorische Wartezeit wurde aufgehoben. Arbeitgeber werden aufgefordert, ihre Anträge 10 Kalendertage vor dem gewünschten Startdatum einzureichen.
Flexibilität für Unternehmen bei der Einreichung von Steuern
Unternehmen können die Zahlung von Einkommenssteuerbeträgen, die am oder nach dem 18. März 2020 und vor September 2020 fällig werden, bis nach dem 31. August 2020 aufschieben.
Während dieses Zeitraums fallen keine Zinsen oder Strafen auf diese Beträge an.
Die Canada Revenue Agency (CRA) wird sich in den nächsten vier Wochen nicht mit kleinen oder mittleren Unternehmen (SME) in Verbindung setzen, um eine GST/HST- oder Einkommenssteuerprüfung einzuleiten.
Business Credit Availability Programm
Im Rahmen dieses Programms stellt Export Development Canada (EDC) und die Business Development Bank of Canada (BDC) Unternehmen mit zukunftsfähigen Geschäftsmodellen, deren Zugang zu Finanzierungen sonst eingeschränkt wäre, mehr als 10 Milliarden CAD an direkten Krediten und anderen Arten von finanzieller Unterstützung zu marktgerechten Konditionen zur Verfügung.
Unterstützung für kanadische Arbeitnehmer
Die kanadische Notfallhilfe (Canada Emergency Response Benefit, CERB) hilft sowohl Kanadiern, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, krank sind, unter Quarantäne stehen oder jemanden pflegen, der an COVID-19 erkrankt ist, als auch berufstätige Eltern, die ohne Bezahlung zu Hause bleiben müssen, um sich um kranke Kinder zu kümmern, die wegen der Schließung von Schule und Kindertagesstätten zu Hause sind.
CERB gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige, die sonst nicht für EI in Frage kämen.
Ab Anfang April kann CERB über ein Webportal oder per Telefon beantragt werden.
Gewährung eines befristeten Lohnzuschusses für Arbeitnehmer
Die Regierung gewährt Arbeitnehmern anspruchsberechtigter Arbeitgeber, die einen Umsatzverlust aus ihren in Kanada getätigten Geschäften von mindestens 30 % verzeichnen, einen Lohnzuschuss für bis zu zwölf Wochen, rückwirkend zum 15. März 2020, folglich bis zum 6. Juni 2020.
Die Einnahmen werden für drei Zeiträume nach der normalen Buchhaltungsmethode des Arbeitgebers berechnet, wobei außerordentlichen Umsätze und Kapitalerträge nicht berücksichtigt werden. Die erste Periode dauert vom 15. März bis zum 11. April 2020. Die zweite Periode geht vom 12. April bis zum 9. Mai 2020 und die dritte Periode geht vom 10. Mai bis zum 6. Juni 2020. Der Bezugszeitraum für den Umsatzverlust für jede Periode ist im Jahresverlauf der Kalendermonat, in dem die Periode beginnt.
Zu den anspruchsberechtigten Arbeitgebern gehören Einzelpersonen, steuerpflichtige Unternehmen und Partnerschaften, die aus anspruchsberechtigten Arbeitgebern bestehen, sowie gemeinnützige Organisationen und eingetragene Wohltätigkeitsorganisationen.
Der gewährte Lohnzuschuss ist der höhere der beiden Beträge: 75 % des gezahlten Arbeitslohns bis zu einem Höchstbetrag von 847 CAD pro Woche pro Mitarbeiter und die Höhe des gezahlten Arbeitslohns bis zu einem Höchstbetrag von 847 CAD pro Woche oder 75 Prozent des wöchentlichen Arbeitslohns des Mitarbeiters vor der Krise, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
Zu der bezuschussten Vergütung können Gehälter, Arbeitslöhne und andere Vergütungen zählen, nicht jedoch Abfindungen, Aktienoptionen oder die persönliche Nutzung eines Firmenfahrzeugs.
Der Antrag des Lohnnotstandszuschusses kann sowohl über das Portal Mein Geschäftskonto der Canada Revenue Agency als auch über einen webbasierte Antrag gestellt werden.
Organisationen, die sich nicht für den kanadischen Lohnnotstandszuschuss qualifizieren, können sich für den zuvor angekündigten Lohnzuschuss von 10 Prozent der vom 18. März bis vor dem 20. Juni 2020 gezahlten Vergütung qualifizieren.